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Digitale Verwaltungsprozesse

Cloud-ERP für öffentliche Einrichtungen und Stiftungen

Haufe X360 vereint Buchhaltung, Finanzmanagement, Controlling und Verwaltungsprozesse in einer zentralen Lösung und liefert Echtzeitdaten für fundierte Entscheidungen. Mit easyKaufmann als Umsetzungspartner digitalisieren Sie Ihre Finanz- und Verwaltungsprozesse.

  • Effiziente Finanzbuchhaltung
  • Transparentes Controlling
  • Digitale Fördermittel- und Finanzverwaltung
Haufe X360 in der Branche öffentliche Einrichtungen und Stiftungen
Referenzen

Unsere Kunden vertrauen auf unsere Expertise

Von mittelständischen Produktionsbetrieben bis zu internationalen Dienstleistern setzen zahlreiche Unternehmen auf easyKaufmann und Haufe X360.

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Module

ERP-Module für öffentliche Einrichtungen und Stiftungen

Finanzbuchhaltung

Behalten Sie Ihre Finanzen in Echtzeit im Blick. Verwalten Sie Buchungen, offene Posten und Zahlungsströme zentral und effizient.

  • Echtzeit-Überblick über Ihre Finanzdaten
  • Effiziente Verwaltung von Buchungen und offenen Posten
  • Transparente Auswertungen für fundierte Entscheidungen

Projektcontrolling

Behalten Sie Budgets, Kosten und Projektfortschritte im Blick. So steuern Sie Projekte zentral und schaffen Transparenz.

  • Zentrale Steuerung von Projekten und Budgets
  • Transparente Kosten- und Fortschrittskontrolle
  • Fundierte Entscheidungen dank Echtzeit-Auswertungen

Kostenrechnung

Kostenstellen und Kostenträger werden transparent ausgewertet, sodass Sie Ressourcen gezielt steuern können.

  • Auswertung nach Kostenstellen und Kostenträgern
  • Präzise Budget- und Kostenkontrolle
  • Aussagekräftige Analysen als Entscheidungsgrundlage

ERP-System für öffentliche Einrichtungen und Stiftungen

Haufe X360 ist ein modulares, flexibel konfigurierbares ERP-System, mit dem Sie genau die Funktionen nutzen, die Ihre Organisation benötigt. So entsteht eine Lösung, die Ihre Verwaltungs- und Finanzprozesse unterstützt und mit Ihren Anforderungen mitwächst.

öffentliche Einrichtungen und Stiftungen
Hintergrund

Mittel­verwendung nachvollziehbar abbilden

Bei öffentlichen Einrichtungen und Stiftungen steht nicht der Gewinn im Mittelpunkt, sondern der Nachweis, dass Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Das verändert die Anforderungen an die Buchhaltung grundlegend.

Zweckbindung ist eine Dimension der Buchung

Zuwendungen sind häufig an einen Zweck, ein Projekt oder einen Zeitraum gebunden. Damit reicht die Frage „welches Konto“ nicht aus, es kommt die Frage „welche Mittelherkunft“ hinzu. Über Kostenstellen, Kostenträger und Projekte lässt sich beides gleichzeitig führen, sodass jede Ausgabe ihrer Quelle zugeordnet bleibt.

Die vier Bereiche gemeinnütziger Körperschaften

Steuerlich werden bei gemeinnützigen Körperschaften üblicherweise vier Bereiche unterschieden: der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Sie werden unterschiedlich behandelt, deshalb müssen Erträge und Aufwendungen von Anfang an dem richtigen Bereich zugeordnet werden.

Eine nachträgliche Zuordnung ist mühsam und fehleranfällig. Wird der Bereich am Beleg mitgegeben, entsteht die Auswertung ohne Zusatzaufwand.

Zeitnahe Mittelverwendung

Für steuerbegünstigte Körperschaften gilt der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 der Abgabenordnung. Vereinnahmte Mittel sind grundsätzlich innerhalb der folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahre für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden, mit gesetzlich geregelten Ausnahmen etwa für Rücklagen.

Praktisch heißt das: Es muss jederzeit erkennbar sein, welche Mittel wann zugeflossen und wofür sie verwendet wurden. Diese Auswertung entsteht aus derselben Struktur, die auch den Verwendungsnachweis trägt.

Verwendungsnachweis gegenüber Zuwendungsgebern

Fördermittelgeber verlangen einen Nachweis über die Verwendung, häufig in vorgegebener Gliederung und mit Belegliste. Wenn Projekt, Förderung und Kostenart bereits an der Buchung hängen, ist der Nachweis eine Auswertung und keine Rekonstruktion.

Die steuerlichen Hinweise auf dieser Seite sind eine Orientierung und ersetzen keine Beratung. Gemeinnützigkeitsrecht ist im Einzelfall anspruchsvoll, bitte stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung ab.

Häufige Fragen

Antworten rund um öffentliche Einrichtungen und Stiftungen

Lassen sich zweckgebundene Mittel getrennt führen?

Ja, über Kostenstellen, Kostenträger und Projekte. Jede Ausgabe bleibt ihrer Mittelherkunft zugeordnet, ohne dass eine zweite Buchhaltung nötig wird.

Können die vier steuerlichen Bereiche abgebildet werden?

Ja. Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb lassen sich als eigene Dimension am Beleg führen und getrennt auswerten.

Wie entsteht ein Verwendungsnachweis?

Als Auswertung über Projekt, Förderung und Kostenart, sofern diese Angaben an der Buchung hängen. Die geforderte Gliederung des Zuwendungsgebers wird dabei als Berichtsstruktur abgebildet.

Unterstützt das System die zeitnahe Mittelverwendung?

Es liefert die Grundlage, indem Zufluss und Verwendung nachvollziehbar bleiben. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, gehört zur steuerlichen Würdigung.

Lassen sich Spenden und Zuwendungen verwalten?

Zuwendungen werden als Vorgang mit Zuwendungsgeber, Zweck und Zeitraum geführt. Ob und wie Zuwendungsbestätigungen erzeugt werden, hängt von Ihren Anforderungen ab und wird im Projekt festgelegt.

Ist eine Kosten- und Leistungsrechnung möglich?

Ja, über Kostenstellen und Kostenträger. Damit lässt sich auswerten, was ein Angebot, eine Einrichtung oder ein Projekt tatsächlich kostet.

Lernen Sie Haufe X360 kostenlos kennen

Wir klären Ihre offenen Fragen kostenlos und unverbindlich.